Alltagsbegleiter Ausbildung
Uncategorized

Diese Aufgaben darf ein Alltagsbegleiter nicht übernehmen

Da Alltagsbegleiter bei der Bewältigung des täglichen Lebens behilflich sein sollen, übernehmen sie keine grundlegenden pflegerischen Aufgaben wie Hilfe beim Toilettengang oder medizinische Maßnahmen wie das Wechseln der Verbände oder die Verabreichung von Medikamenten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Fortbildung nach Artikel 43b und 53b keine Grundversorgung oder medizinische Behandlungspflege darstellt. Diese Tätigkeiten dürfen nur von entsprechend qualifizierten Krankenschwestern und Krankenpflegehelfern ausgeführt werden.

Was ist und macht ein Alltagsbegleiter?

Seit 2008 gibt es auch eine Rolle für Alltagsbegleiter, die wie die Pflegekräfte die aktive Teilnahme am Leben der pflegebedürftigen Menschen ermöglichen und unterstützen. Diese Unterstützung kann jeder in Anspruch nehmen, der aufgrund seines Alters oder einer Behinderung in seinem täglichen Leben eingeschränkt ist. Alltagsbegleiter sollen Pflegekrisen abmildern und werden hauptsächlich in Pflegeheimen eingesetzt. Sie erhalten keine vollständige Berufsausbildung, sondern eine Qualifikationsvorbereitung, die mindestens 160 Stunden praktischen und theoretischen Unterricht in den Fächern Themen Pflege, Betreuung und Hygiene umfasst.

Die Rolle des Alltagsbegleiters

Auch wenn sie nicht direkt der medizinischen Praxis zuzuordnen sind, spielen Alltagsbegleiter eine Rolle bei der Aktivierung und Unterstützung des Patienten. Sie können den Patienten zum Beispiel bei Spaziergängen, zu Grabbesuchen, in die Kirche, oder zu verschiedenen Veranstaltungen begleiten. In der Wohnung des Patienten kann der Alltagsbegleiter mit ihm musizieren, backen, kochen und Gesellschaftsspiele spielen. Sie können Haustiere füttern, sich und auch ums Haus und Garten kümmern.

Welche Qualifikation haben braucht ein Alltagsbegleiter?

Die Alltagsbegleiter Ausbildung erhöht die Berufschancen und muss nach den Richtlinien des § 53b SGB XI aus- oder fortgebildet werden. Diese kann über verschiedene Anbieter bezogen werden. Die entsprechenden Kurse sind die Grundvoraussetzung für die Arbeit in diesem Bereich. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von internen und externen Weiterbildungsangeboten. Jährlich sind mindestens 16 Stunden Fortbildung und alle zwei Jahre der Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.

 

Bildnachweis:

Pexels

Mehr zu diesem Thema können Sie hier nachlesen:

Pflegeberuf: Diese Möglichkeiten der Ausbildung gibt es

 

Für dich vielleicht ebenfalls interessant...