In einer jeden Ehe kann der Zeitpunkt kommen, wo beide Partner merken, es läuft nicht mehr. Eine Trennung und letztlich auch eine Scheidung sind dann die logische Konsequenz. Ist man sich einig und damit in finanziellen Angelegenheiten oder zu anderem Vermögen kein Rosenkrieg ausbricht, kann man eine Scheidungsvereinbarung abschließen. Wie diese funktioniert kann man nachfolgend erfahren.
Das ist eine Scheidungsvereinbarung
Gerade wenn man sich scheiden lassen möchte, muss dieses geregelt werden. Wer darf zum Beispiel in der Wohnung oder im Haus wohnen bleiben, wer kümmert sich um die Kinder, wie und wer zahlt die Schulden, was ist mit dem Vermögen? Das sind viele Punkte und nicht selten enden diese Punkte in einem Streit. Ein Streit, der dann nicht nur deutlich eine Scheidung verzögern kann, sondern auch das Familiengericht auf den Plan ruft. In einem solchen Fall müsste dann nämlich ein Familiengericht Schritt für Schritt klären. Doch ist man sich einig und möchte man einen solchen Rosenkrieg vermeiden, so ist das mit einer Scheidungsvereinbarung möglich. Eine solche Vereinbarung die auch als Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet wird, klärt möglichst alle Punkte. Mehr dazu hier. Natürlich kann es auch Punkte geben, wo man sich nicht einig ist, dann muss ein Gericht entscheiden.
Scheidungsvereinbarung muss von einem Notar beurkundet werden
Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich vom Prinzip um nichts anderes, als um einen Vertrag. Beide Eheleute müssen mit dem Inhalt der Vereinbarung einverstanden sein. Ist das nicht der Fall, kann eine solche Vereinbarung nicht geschlossen werden. Hinsichtlich des Abschlusses einer solchen Vereinbarung zwischen den Eheleuten muss eine bestimmte Form gewahrt werden. Nur dann hat sie nämlich auch eine Gültigkeit. Aus dem Grund sollte man die Hilfe eines Experten nutzen. Dazu ist es erforderlich, dass die Vereinbarung von einem Notar aufgesetzt und entsprechend auch beurkundet. Nur so ist eine solche Vereinbarung vor einem Gericht auch gültig. Natürlich muss man aber auch nicht alles im Rahmen einer solchen Vereinbarung klären, wenngleich es zu empfehlen ist. Würde es zum Beispiel nur um den Hausrat gehen, so kann dieses auch ohne eine Beurkundung vor einem Notar entsprechend schriftlich geregelt werden.
Kosten für eine Scheidungsvereinbarung
Gerade da eine solche Vereinbarung ohne einen Notar nicht erstellt werden kann, fallen entsprechende Kosten für einen Notar an. Die Höhe der Kosten kann man hierbei und auch allgemein bei einem Familienanwalt München nicht pauschal beziffern. Grundsätzlich orientieren sich die Werte an einer gültigen Honorarordnung für Notare. Letztlich maßgeblich bei der Bezifferung der Kosten, ist aber der Wert. Der Wert ist letztlich abhängig, was für Vermögenswerte und andere Punkte in der Vereinbarung zwischen den Eheleuten geregelt wird. Zudem kommt es darauf an, wie die Abrechnung erfolgt. Wenngleich die Kosten auf einer gültigen Honorarordnung beruhen, kann hier ein Notar entweder auf Stundenbasis abrechnen oder ein Pauschalhonorar erheben. Hier kann es durchaus empfehlenswert sein, sich vorher bei einem Notar zu erkundigen. So kann man auch etwaige Unterschiede erkennen, wenn es um die Kosten für eine Scheidungsvereinbarung geht.